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   BGH, 03.03.2005 - III ZR 273/03   

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https://dejure.org/2005,3219
BGH, 03.03.2005 - III ZR 273/03 (https://dejure.org/2005,3219)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - III ZR 273/03 (https://dejure.org/2005,3219)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - III ZR 273/03 (https://dejure.org/2005,3219)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbrauchsteuerpflichtige Waren ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter als Sicherheit für die darauf ruhenden Steuern ; Voraussetzungen für eine Verwertung einer derartigen Sicherheit ; Notwendigkeit einer Bekanntgabe der Verwertungsabsicht gegenüber dem ...

  • zvi-online.de

    BGB § 839; AO §§ 76, 253, 327
    Schadensersatzanspruch des Eigentümers nach Verkauf beschlagnahmter Sache unter Wert bei fehlender Bekanntmachung an Vollstreckungsschuldner (hier: Lagerhalter)

  • Judicialis

    BGB § 839 (Cb, Fl); ; AO § 76; ; AO § 253; ; AO § 327

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; AO § 76; AO § 253; AO § 327
    Drittwirkung der Amtspflicht zur Benachrichtigung auch des Eigentümers beschlagnahmter Sachen vor der Verwertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; AO § 76 § 253 § 327
    Vollstreckung von Zollforderungen in Waren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1865
  • MDR 2005, 808
  • VersR 2005, 692
  • DÖV 2005, 924
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - III ZR 273/03
    Wie das Berufungsgericht selbst nicht verkennt, ist eine unmittelbare Beteiligung an dem Amtsgeschäft nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer drittgerichteten Amtspflicht (Senatsurteil BGHZ 137, 11, 15).
  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 143/06

    Pflichten des Gerichtsvollziehers bei behauptetem Dritteigentum an gepfändeten

    Der Senat hat zu § 327 Satz 3 AO entschieden, Adressat der dort geregelten Bekanntgabepflicht sei nur der Vollstreckungsschuldner; in deren Schutzbereich seien jedoch auch die Eigentümer von Waren einbezogen, die der Sachhaftung nach § 76 AO unterliegen (vgl. Urteil vom 3. März 2005 - III ZR 273/03 - NJW 2005, 1865, 1866).
  • OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim

    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 4. März 2004 - III ZR 273/03) ist ersichtlich ein Fehlzitat, denn dort ging es um einen Amtshaftungsanspruch.
  • OLG Oldenburg, 06.06.2008 - 6 U 13/08

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung durch Fehler bei der

    Der Kreis der geschützten Personen geht somit über den Kreis der bei einem Amtsgeschäft unmittelbar Beteiligten hinaus (vgl. BGH NJW 2005, 1865 [BGH 03.03.2005 - III ZR 273/03] ).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 9 U 98/05

    Amtshaftung des Vermessungsamts gegenüber dem Grundstückskäufer bei falscher

    Eine unmittelbare Beteiligung an dem Amtsgeschäft ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer drittgerichteten Amtspflicht ( BGH NJW 2005, 1865,1866).
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